Aufgabe eines Sachverständigen ist es Tatsachen festzustellen und diese technisch, im Hinblick auf bestehende Regelwerke, einzuordnen.
Sachverständige für Schäden an Gebäuden können für eine Vielzahl von Mangel- und Schadensfeststellungen bei Baumaßnahmen herangezogen werden.
Sowohl die Gerichte, wie auch Privatpersonen greifen auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zurück, um Tatsache feststellen zu lassen, Beweise zu sichern und Gutachten erstatten zu lassen.
Die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" ist gesetzlich nicht geschützt. Im Gegensatz hierzu darf die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" nur führen, wer durch eine Bestellungskörperschaft (z.B. IHK, HWK, Architekten- oder Ingenieurkammer) öffentlich bestellt und vereidigt wurde und seine besondere Sachkunde und persönliche Eignung in einem Prüfungsverfahren nachgewiesen hat.
Aufgrund seines geleisteten Eides ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur unbedingten Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit verpflichtet.
Als durch die IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden beraten und erstatten wir Gutachten unter anderem zu folgenden bautechnischen Fragestellungen:
- Bauwerksabdichtungen
- Schimmelbildungen in Wohnräumen
- Schäden an Dacheindeckungen
- Schäden an Putzen, Trockenbaukonstruktionen und Wärmedämm-Verbundsystemen
- Rissbildungen an Gebäuden
- Schäden an Balkonen, Terrassen und Flachdächern
- allgemeine bautechnische Mängel
- Maßabweichungen und Toleranzen von Bauleitungen
- eine Vielzahl weiterer typischer Bauschäden
Die Industrie- und Handelskammern führen ein Sachverständigenverzeichnis aller dort öffentlich bestellten Sachverständigen und der zahlreichen Fachgebiete, in welchem Sie bei Bedarf nach Themenschwerpunkt oder örtlicher Nähe einen für Sie geeigneten Sachverständigen finden können.